Sollten Sie Interesse an der Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule haben, so bitten wir um telefonische (oder persönliche) Vormerkung eines Termins für das Aufnahmegespräch.
Diese terminliche Vereinbarung ist von Montag 11. Jänner bis Freitag 15. Jänner 2021 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 01 / 813 32 48 möglich.
Zur Bestätigung des vereinbarten Termins ersuchen wir Sie umgehend ein Mail an Anmeldung@bgrosasgasse.atmit dem Namen des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten zu senden.
Jede_r Schüler_in der 5. Klassen wählt ein Wahlpflichtmodul für die 6. und 7. Klasse. Für die Schüler_innen der 5. Klassen 2020/21 (Gymnasium und Realgymnasium) gelten folgende Wahlmöglichkeiten (in alphabetischer Reihenfolge):
Die Wahlpflichtmodule umfassen 5 Jahreswochenstunden und werden in der 6. und 7. Klasse unterrichtet (6. Klasse: 3 Std., 7. Klasse: 2 Std.). Im Wahlpflichtmodul Italienisch kann in der 8. Klasse eine weitere Stunde belegt werden, damit diese Sprache mündlich maturiert werden kann.
Die VORERHEBUNG für die Wahlpflichtmodule erfolgt bis 11. Dezember 2020: Dabei ist ein ERST- und ein ZWEITWUNSCH anzugeben/anzukreuzen. Das VORERHEBUNGSBLATT wird per E-Mail zugesandt! Die fixe ANMELDUNG erfolgt bis 15. Jänner 2021!
Wahlpflichtfächer
In der 6. Klasse wählen die Schüler_innen für die 7. und 8. Klasse (7. Klasse: 2 Std., 8. Klasse: 2 Std.) aus ihrem Fächerkanon (G, Rg) weiters ein vierstündiges Wahlpflichtfach:Rk, D, E, L, F, SP, M, GSKPB, GWK, PUP, ME, BE, BIU, CH, PH, DG.
Insgesamt belegen alle Schüler_innen (Gymnasium, Realgymnasium) von der 6.-8. Klasse im Wahlpflichtfachbereich 9 autonom gewählte Jahreswochenstunden:
5 Std. Wahlpflichtmodul & 4 Std. Wahlpflichtfach (Optional: 1 Std. Überbuchung im Wahlpflichtmodul Italienisch in der 8. Klasse)
Hinweise für die Reifeprüfung (Wahlpflichtfachbereich):
Die Wahlpflichtmodule AP, FIT, NW, SK (5 Std.) und Wahlpflichtfächer (4 Std.) sind als eigenständige mündliche Fächer wählbar.
Das Wahlpflichtmodul Italienisch (5+1 Std.: „Überbuchung“ in der 8. Klasse) ist als zusätzliche Sprache ausschließlich mündlich wählbar.
Das Wahlpflichtmodul Italienisch mit nur 5 Std. ist nicht maturabel!
Weitere Wahlmöglichkeiten in den Pflichtgegenständen
In der 6. Klassehaben die Schüler_innen auch die Wahl zwischenfolgenden Alternativen im Bereich der Pflichtgegenstände, die sie in der 7. und 8. Klasse belegen müssen:
Sowohl im Gymnasium als auch im Realgymnasiumist für die7.-8. Klasse eine Wahl zu treffen zwischen:
Bildnerischer Erziehung und
Musikerziehung
Nur im Realgymnasium ist für die 7.-8. Klasse folgende alternative Schwerpunktsetzung zu wählen:
Darstellende Geometrie (Schularbeiten) oder
vermehrt Biologie, Physik, Chemie (mit Schularbeiten in Biologie und Physik)
Erstinformation zur Standardisierten Reifeprüfung
Voraussetzung für den Antritt zur Reifeprüfung: Die 8. Klasse muss positiv abgeschlossen sein!
Positiver Abschluss der 8. Klasse: Antritt
Negativer Abschluss der 8. Klasse mit:
einem Nicht genügend: Wiederholungsprüfung (=WHP) noch vor dem Haupttermin der Reifeprüfung. wenn positiv, dann Antritt
zwei Nicht genügend ð WHP im Herbst, wenn beide positiv, dann Antritt
mehr als zwei Nicht genügend oder nicht beurteilt: Wiederholung der 8. Klasse
Das Drei-Säulen-Modell der standardisierten Reifeprüfung
Endgültiger Abschluss
Die RFP ist dann erledigt, wenn der/die KandidatIn in jeder Säule angetreten ist und bestanden hat (einmal + 3-mal wiederholen), dann gibt es das Reifeprüfungszeugnis.
Wie während des Lockdowns im Frühjahr 2020 steht auch jetzt wieder ein Hilfeteam für alle Schüler*innen zur Verfügung, das bei unterschiedlichen Problemen rund um das Thema EDV/IKT kompetente Unterstützung bereitstellte. Dankenswerter Weise haben sich 8 Schüler*innen bereit erklärt, den Support zu übernehmen. Unterstützt werden sie von den EDV-Lehrer*innen. Dieses Team besteht weiter und ist steht an Schultagen zu folgenden Zeiten bereit:
Benötigt wird der Zugriff auf ein Office365 Konto unserer Schule; eine Installation der aktuellen Version des, für Privatanwender kostenlosen, Programms TeamViewer (Link zum Download von TeamViewer wird dringend empfohlen.
Sowohl die JÖ als auch die TOPIC-Zeitschriften sind während der Schulschließung in digitaler Ausführung gratis und ohne Anmeldung zugänglich. Alle Infos dazu unter lehrerservice.at
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat eine unabhängige Ombudsstelle für Schulen gemäß Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz §5 Abs.7 eingerichtet. Die zentrale Aufgabe dieser Ombudsstelle ist eine effektive Beschwerdestelle, bei der alle Bürgerinnen und Bürger – vermutlich vornehmlich Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten – qualitätsvolle Beratung und wirkungsvolle Unterstützung für ihre Anliegen erhalten, wenn sie sich von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen fühlen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verarbeitet die Ombudsstelle für Schulen personenbezogene Daten auf der Grundlage einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Alle Anliegen werden streng vertraulich behandelt, die jeweilige Vorgangsweise wird mit den Betroffenen eng abgestimmt.
Der Tätigkeitsbereich der Ombudsstelle erstreckt sich von der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule bis zum Ende der Sekundarstufe II. Neben Beratung, Information und Hilfestellung werden ein umfassendes Monitoring sowie eine Dokumentation und Analyse der Einzelfälle etabliert. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Schulwesen kommuniziert und in die Qualitätssicherung einfließen. Damit verbunden ist auch ein Monitoring und Controlling des Beschwerdemanagements der Bildungsdirektionen mit dem Ziel der Sicherstellung der Effektivität. Ein entsprechender Bericht ergeht jährlich an die Ressortleitung.
In den Bildungsdirektionen sowie in einzelnen Bildungsregionen, die weiter von der jeweiligen Bildungsdirektion entfernt angesiedelt sind, werden zwei Sprechtage pro Schuljahr abgehalten. Mit den Strukturen der Schulpartner sollen regelmäßige Kontakttreffen auf Regional-, Landes- und Bundesebene stattfinden.
Die Ombudsstelle für Schulen steht für persönliche Gespräche zur Verfügung und ist telefonisch, postalisch oder elektronisch erreichbar:
Die SchülerInnen kommen in der 10-Uhr-Pause zu einem der Mediator*innenteams. Sie erzählen zunächst nur kurz von ihrem Konflikt und vereinbaren einen Termin für ein längeres Gespräch.
2. Schritt:
Das vereinbarte Erstgespräch dient zur genaueren Informationsgewinnung, wobei möglichst alle am Konflikt beteiligten Schüler*innen anwesend sein sollten. Dieses Gespräch findet so rasch wie möglich statt (während oder auch außerhalb der Unterrichtszeit – abhängig von der Dringlichkeit/der Schwere des Konflikts). Dauer: ~ 50 Minuten
3.Schritt:
Folgegespräche finden i. d. R. außerhalb der Unterrichtszeit statt. Es wird versucht, zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt zu lösen. Die gefundene Lösung wird letztlich in einem Einigungsvertrag festgehalten. Dauer: durchschnittlich 1-2 x 50 Minuten
4. Schritt
Nachtermin: Hier schauen wir, ob die gefundene Lösung funktioniert und korrigieren eventuell Unstimmigkeiten bezüglich der Einhaltung des Vertrags (falls vorhanden). Die Anzahl und genaue Dauer der einzelnen Termine hängt natürlich vom jeweiligen Fall ab.
Die Grundregeln
Allgemein gelten in allen Peer Mediationen folgende Grundregeln
Peer Mediator*innen bleiben neutral und leiten das Gespräch, sind aber nicht für die Lösung verantwortlich.
Alle Gespräche sind vertraulich.
Die freiwillige Teilnahme an der Mediation ist Voraussetzung.
Wir suchen keine Schuldigen.
Beleidigungen und Gewalt sind in der Mediation verboten.
Die Projekttage für die 5. Klassen wurden im Schuljahr 2006/07 zunächst unter dem Titel „Lernen, gestalten, präsentieren“ am GRg12 Rosasgasse eingeführt. Fr. Mag.a Nocker wollte – als Initiatorin und Organisatorin – ein Projekt einrichten, das die „Fünftklässler*innen“ schulisch fit für die Oberstufe machen sollte. Anfangs zählten vor allem Lerntechnik, Textarbeit & Plakatgestaltung, Kommunikation & Präsentation (Gesprächskultur, Körpersprachetraining, Referatgestaltung, Powerpoint), Entspannungstechniken/Anti-Stress-Training, Recherche in Bibliotheken & Wissenschaftliches Arbeiten zu den Schwerpunkten des Projektes.
Im Laufe der Zeit kam es Schritt für Schritt zu größeren Veränderungen der Inhalte und Ziele, letztlich des Gesamtkonzeptes und des Titels der Projekttage.
Seit dem Schuljahr 2010/11 finden die Projekttage unter dem Titel „Fit für die Oberstufe“ statt und sollen die Schüler*innen der 5. Klassen sowohl für die Oberstufe als auch für außerschulische Bereiche vorbereiten.
Inhalte (variabel):
– Kommunikation & Präsentation
– Entspannungstechniken, Anti-Stress-Training
– Gewaltprävention/Selbstverteidigung
– Umgang mit den neuen Medien (u. a. Safer Internet, ethische Grenzen der Handynutzung in- und außerhalb der Schule, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte)
– Polizeiworkshop: Rechte & Pflichten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
– Rechtliche Grundlagen zur Ferialarbeit
– Sex & Gender
– Essstörungen
…
Genauere Informationen zu den Projekttagen erhalten die Schüler*innen rechtzeitig von Fr. Mag.a Nocker.
Vortragende/ÜbungsleiterInnen/TrainerInnen sind externe Expertinnen und Experten.
Eine Teilfinanzierung des Projektes erfolgt durch den Elternverein.
Die drehenden Räder sind Bewegungstäuschungen. Durch das Hin- und Herschauen und auch Bewegen des Kopfes werden nur einzelne visuelle Pakete nacheinander zur Verarbeitung an das Gehirn geschickt. Durch die kontrastreichen Farben kommt die Information unterschiedlich schnell an. Daher entsteht der Eindruck, dass sich die verschiedenfarbigen Räder bewegen.
Kanisza-Täuschung
Die Kanizsa-Täuschung basiert auf dem Prinzip der Vervollständigung und illusionärer Konturen. Wir nehmen als sicher an, dass ein Dreieck sich immer vom Hintergrund abhebt und diese Form häufiger zu finden ist und daher sehen wir ein Dreieck.
Vexierbild
Das Vexierbild spielt mit dem Fokus unseres Blickes. So entsteht einmal der Eindruck, eine junge Frau zu sehen, die vor einem Frisiertisch sitzt, oder der Eindruck, einen Totenkopf zu sehen.
Räumliche Täuschung - Kopf am Tablett
Es entsteht der Eindruck das der Kopf der Person „abgetrennt“ auf dem Tablett liegt, denn der Körper ist unter dem Tisch nicht zu sehen. Das genau ist die Täuschung, denn es ist kein echter Tisch, sondern der Bereich unter dem Tisch ist ein Hohlraum in den man von hinten hineinkriecht und den Kopf durch ein Loch in der Tischplatte nach oben steckt.