Ein höflicher und respektvoller Umgang miteinander trägt zu einem angenehmen Klima für uns alle bei und ist Grundvoraussetzung für ein gemeinsames Arbeiten.
Um ein reibungsloses Zusammenarbeiten zu ermöglichen, sind einige Regeln einzuhalten.
Pünktliches Erscheinen im Unterricht. Wer zu spät kommt, stört
alle anderen beim Arbeiten! Unterrichtszeiten:
1. Stunde 08.00 – 08.50
07. Stunde 13.50 – 14.40
2. Stunde 08.55 – 09.45
08. Stunde 14.40 – 15.30
3. Stunde 10.00 – 10.50
09. Stunde 15.30 – 16.20
4. Stunde 10.55 – 11.45
10. Stunde 16.20 – 17.10
5. Stunde 11.55 – 12.45
11. Stunde 17.10 – 18.00
6. Stunde 12.50 – 13.40
12. Stunde 18.00 – 18.50
Vor 7.45 bzw. wenn der Unterricht erst später beginnt, ist der Aufenthalt bis zum Läuten nur in der Aula (Raum vor den Stiegen im Erdgeschoß) gestattet. In unterrichtsfreier Zeit ist SchülerInnen der Unterstufe der Aufenthalt im Schulgebäude nur mit kostenpflichtiger Anmeldung in der Tagesbetreuung erlaubt. Ausnahmen können im Ausmaß einer Wochenstunde von den Eltern in Absprache mit dem Klassenvorstand und der Direktion organisiert werden. Die SchülerInnen der Oberstufe dürfen in der unterrichtsfreien Zeit Klassenraum E.17, Schulbibliothek oder Buffet unter Beachtung der jeweiligen Öffnungszeiten (Aushang) benützen.
Bei Schlechtwetter gilt Hausschuhpflicht (es müssen keine Patschen sein). Die Entscheidung darüber liegt bei den SchulwartInnen, die bei gegebenem Anlass ein Hinweisschild aufstellen.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat einen versperrbaren Spind, in dem bei Bedarf die Straßenschuhe und auch Scooter u. ä. aufzubewahren sind.
Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen ausschließlich in den großen Pausen und nur vor dem Eingang Ehrenfelsgasse rauchen. Diese Schülerinnen und Schüler haben dafür zu sorgen, dass dieser Ort sauber gehalten wird. Die Direktion behält sich stichprobenartige Kontrollen vor.
Das Verlassen des Schulhauses ist erst ab der 6. Klasse und nur in eventuellen Freistunden gestattet.
Laut SCHUG sind alle dazu verpflichtet, die Einrichtung schonend zu behandeln. Wer das Mobiliar mutwillig beschädigt, wird nach §43 Abs. 2 zur Verantwortung gezogen.
Jeder Schüler und jede Schülerin ist für die Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassen mitverantwortlich. Jede Klasse ist verpflichtet, eine Klassenordnung auszuarbeiten, die gewisse Mindeststandards enthalten soll (nach Unterrichtsschluss Sessel auf die Tische, regelmäßiges Entleeren der Bankfächer u. ä.).
Abfall wird in die entspchenden Behälter – es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mülltrennung – entsorgt. Auf Getränkedosen soll aus Umweltschutzgründen möglichst verzichtet werden. Es wird empfohlen, für Speisen und Getränke umweltfreundliche Verpackungen zu wählen.
Für Sonderunterrichtsräume wird die Ordnung von den zuständigen Kustodinnen und Kustoden erstellt. Diese Räume dürfen nur mit einer Lehrerin/ einem Lehrer betreten werden und müssen außerhalb der Unterrichtszeit abgeschlossen sein.
Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
Da die Schule keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände übernehmen kann, ist dringend anzuraten, keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge in die Schule mitzunehmen!